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Änderung der Zugangsvoraussetzungen für reglementierte Handwerke
Verordnung vom 21.11.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2008 ergänzt zahlreiche Handwerksverordnungen um strengere Qualifikationsnachweise: ein mindestens zweijähriges Ausbildungszeugnis und vier Jahre selbständige oder leitende Tätigkeit.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/21/2008XXIV
Berufsverband
Gewerbeaufsicht

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2008 ergänzt zahlreiche Handwerksverordnungen um strengere Qualifikationsnachweise: ein mindestens zweijähriges Ausbildungszeugnis und vier Jahre selbständige oder leitende Tätigkeit.

Schwerpunkte

  • Die Bäcker‑Verordnung wird um neue Ziffern ergänzt, die ein mindestens zweijähriges Ausbildungszeugnis und eine vierjährige selbständige Tätigkeit als Voraussetzung für die Ausübung des Berufs festlegen.
  • Die Baumeister‑Verordnung erhält eine zusätzliche Ziffer, die ebenfalls ein zweijähriges Ausbildungszeugnis plus vierjährige Berufserfahrung verlangt.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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