Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 ergänzt zahlreiche Handwerksverordnungen um strengere Qualifikationsnachweise: ein mindestens zweijähriges Ausbildungszeugnis und vier Jahre selbständige oder leitende Tätigkeit.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/21/2008XXIV
Berufsverband
Gewerbeaufsicht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 ergänzt zahlreiche Handwerksverordnungen um strengere Qualifikationsnachweise: ein mindestens zweijähriges Ausbildungszeugnis und vier Jahre selbständige oder leitende Tätigkeit.Schwerpunkte
- Die Bäcker‑Verordnung wird um neue Ziffern ergänzt, die ein mindestens zweijähriges Ausbildungszeugnis und eine vierjährige selbständige Tätigkeit als Voraussetzung für die Ausübung des Berufs festlegen.
- Die Baumeister‑Verordnung erhält eine zusätzliche Ziffer, die ebenfalls ein zweijähriges Ausbildungszeugnis plus vierjährige Berufserfahrung verlangt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.