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Einbeziehung des Rettungshundestaffels in die Zusatz‑Unfallversicherung
Verordnung vom 09.01.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung um die Mitglieder des Rettungshundestaffels der Niederösterreichischen Berg‑ und Naturwacht. Sie tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend1/9/2008XXIII
Gesundheit
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung um die Mitglieder des Rettungshundestaffels der Niederösterreichischen Berg‑ und Naturwacht. Sie tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Verband "Verein Kat.-Zug/Rettungshundestaffel" wird in die bestehende Zusatzversicherung der Unfallversicherung aufgenommen.
  • Die Aufnahme erfolgt aufgrund des § 22a ASVG, das die Möglichkeit einer Zusatzversicherung vorsieht.
Dokumente (PDFs)
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Kdolsky Andrea, Dr.

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