<!--[-->Einführung des Lehrberufs Holz‑ und Sägetechnik und Anrechnung verwandter Ausbildungszeiten<!--]-->
Einführung des Lehrberufs Holz‑ und Sägetechnik und Anrechnung verwandter Ausbildungszeiten Verordnung vom 11/21/2008
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/21/2008XXIV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2008 führt den neuen Lehrberuf Holz‑ und Sägetechnik ein, legt die Lehrzeit auf drei bis vier Jahre fest und erlaubt die volle Anrechnung von Lehrzeiten aus verwandten Berufen. Die Regelungen gelten ab dem 1. Mai 2009, während die alten Bestimmungen zum 30. April 2009 enden.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Lehrberuf „Holz‑ und Sägetechnik“ wird eingeführt, dessen Lehrzeit je nach Fachrichtung drei, dreieinhalb oder vier Jahre beträgt.
  • Die Lehrzeit von verwandten Berufen (Tischlerei, Tischlereitechnik, Zimmerei, Fertigteilhausbau, Produktionstechniker/in) wird vollständig auf das erste Lehrjahr des neuen Holz‑ und Sägetechnik‑Berufs angerechnet.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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