<!--[-->Einführung des Lehrberufs Holz‑ und Sägetechnik und Anrechnung verwandter Ausbildungszeiten<!--]-->
Einführung des Lehrberufs Holz‑ und Sägetechnik und Anrechnung verwandter Ausbildungszeiten
Verordnung vom 21.11.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2008 führt den neuen Lehrberuf Holz‑ und Sägetechnik ein, legt die Lehrzeit auf drei bis vier Jahre fest und erlaubt die volle Anrechnung von Lehrzeiten aus verwandten Berufen. Die Regelungen gelten ab dem 1. Mai 2009, während die alten Bestimmungen zum 30. April 2009 enden.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/21/2008XXIV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2008 führt den neuen Lehrberuf Holz‑ und Sägetechnik ein, legt die Lehrzeit auf drei bis vier Jahre fest und erlaubt die volle Anrechnung von Lehrzeiten aus verwandten Berufen. Die Regelungen gelten ab dem 1. Mai 2009, während die alten Bestimmungen zum 30. April 2009 enden.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Lehrberuf „Holz‑ und Sägetechnik“ wird eingeführt, dessen Lehrzeit je nach Fachrichtung drei, dreieinhalb oder vier Jahre beträgt.
  • Die Lehrzeit von verwandten Berufen (Tischlerei, Tischlereitechnik, Zimmerei, Fertigteilhausbau, Produktionstechniker/in) wird vollständig auf das erste Lehrjahr des neuen Holz‑ und Sägetechnik‑Berufs angerechnet.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bartenstein Martin, Dr. © Parlamentsdirektion

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.