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Holztechnik‑Ausbildungsordnung – modulare Lehre und Prüfungsregelung Verordnung vom 11/21/2008
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/21/2008XXIV
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert den Lehrberuf Holztechnik als Modullehrberuf mit Grund‑, Haupt‑ und optionalem Spezialmodul, legt die Ausbildungsdauer fest und regelt die Lehrabschlussprüfung.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Holztechnik wird als Modullehrberuf eingeführt, bei dem ein Grundmodul obligatorisch ist und danach ein Haupt‑ bzw. Spezialmodul gewählt werden kann.
  • Nach dem Grundmodul können Lernende eines der drei Hauptmodule (Fertigteilproduktion, Werkstoffproduktion, Sägetechnik) und optional das Spezialmodul Design & Konstruktion belegen.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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