Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/21/2008XXIV
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung definiert den Lehrberuf Holztechnik als Modullehrberuf mit Grund‑, Haupt‑ und optionalem Spezialmodul, legt die Ausbildungsdauer fest und regelt die Lehrabschlussprüfung.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Holztechnik wird als Modullehrberuf eingeführt, bei dem ein Grundmodul obligatorisch ist und danach ein Haupt‑ bzw. Spezialmodul gewählt werden kann.
- Nach dem Grundmodul können Lernende eines der drei Hauptmodule (Fertigteilproduktion, Werkstoffproduktion, Sägetechnik) und optional das Spezialmodul Design & Konstruktion belegen.
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