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Holztechnik‑Ausbildungsordnung – modulare Lehre und Prüfungsregelung
Verordnung vom 21.11.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert den Lehrberuf Holztechnik als Modullehrberuf mit Grund‑, Haupt‑ und optionalem Spezialmodul, legt die Ausbildungsdauer fest und regelt die Lehrabschlussprüfung.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/21/2008XXIV
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert den Lehrberuf Holztechnik als Modullehrberuf mit Grund‑, Haupt‑ und optionalem Spezialmodul, legt die Ausbildungsdauer fest und regelt die Lehrabschlussprüfung.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Holztechnik wird als Modullehrberuf eingeführt, bei dem ein Grundmodul obligatorisch ist und danach ein Haupt‑ bzw. Spezialmodul gewählt werden kann.
  • Nach dem Grundmodul können Lernende eines der drei Hauptmodule (Fertigteilproduktion, Werkstoffproduktion, Sägetechnik) und optional das Spezialmodul Design & Konstruktion belegen.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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