<!--[-->HR‑Aufwandersatzverordnung 2008 – Aufwandsentschädigung für Hochschulräte<!--]-->
HR‑Aufwandersatzverordnung 2008 – Aufwandsentschädigung für Hochschulräte
Verordnung vom 21.11.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Vorsitzende der Hochschulräte einer öffentlichen Pädagogischen Hochschule monatlich 500 € und die übrigen Mitglieder pro Sitzung 200 € erhalten. Zusätzlich werden Reisekosten nach der Reisegebührenvorschrift erstattet.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur11/21/2008XXIV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Vorsitzende der Hochschulräte einer öffentlichen Pädagogischen Hochschule monatlich 500 € und die übrigen Mitglieder pro Sitzung 200 € erhalten. Zusätzlich werden Reisekosten nach der Reisegebührenvorschrift erstattet.

Schwerpunkte

  • Der Vorsitzende des Hochschulrates erhält monatlich 500 € Aufwandsentschädigung, beginnend mit dem Monat nach seiner Wahl, frühestens ab dem 1. Oktober 2008.
  • Der Anspruch endet mit Ablauf des Monats, in dem das Amt des Vorsitzenden endet; bei einer Verhinderung von mehr als einem Monat ruht die Zahlung bis zum Wiederantritt.
Dokumente (PDFs)
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