Änderung der Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung – Steuerbefreiung für Importe aus Drittländern
Verordnung vom 24.11.2008Zusammenfassung
Die Verordnung 405/2008 ändert die Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung. Sie führt neue Befreiungsregeln für Importe aus Drittländern ein und legt spezielle Erfassungsmodalitäten für Tabakwaren fest. Die Änderungen gelten ab dem 1. Dezember 2008.Bundesministerium für Finanzen11/24/2008XXIV
Wirtschaft
Finanzwesen
Steuerwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 405/2008 ändert die Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung. Sie führt neue Befreiungsregeln für Importe aus Drittländern ein und legt spezielle Erfassungsmodalitäten für Tabakwaren fest. Die Änderungen gelten ab dem 1. Dezember 2008.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf mehrere bestehende Steuer‑Gesetze (Mineralöl‑, Bier‑, Schaumwein‑, Alkohol‑ und Tabaksteuergesetze) als gesetzliche Grundlage für die Änderungen.
- Ein neuer Absatz 1a wird eingefügt, der besagt, dass Verbrauchsteuer‑pflichtige Waren aus Drittländern befreit sind, wenn ihre Einfuhr nach § 6 Abs. 5‑6 des Umsatzsteuergesetzes steuerfrei ist.
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