Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/24/2008XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 407/2008 aktualisiert die Lehrberufsliste für technische Ausbildungsberufe, legt neue Lehrzeiten fest und hebt den Beruf Kraftfahrzeugelektriker zum 1. Sept. 2013 auf.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf § 7 des Berufsausbildungsgesetzes und dient der Aktualisierung der Lehrberufsliste.
- Für den Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik wird die Lehrzeit auf 3 ½ bzw. 4 Jahre festgelegt und eine Anrechnung von bis zu vier Jahren auf den verwandten Beruf Baumaschinentechnik ermöglicht.
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