Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/24/2008XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die modulare Ausbildung zum Kraftfahrzeugtechniker und definiert Prüfungsanforderungen sowie Übergangsbestimmungen.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik ist als Modullehrberuf eingerichtet, der aus einem Grundmodul und mindestens einem Hauptmodul besteht.
- Als Hauptmodule stehen Personenkraftwagentechnik (H1), Nutzfahrzeugtechnik (H2) und Motorradtechnik (H3) zur Auswahl.
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