<!--[-->Kraftfahrzeugtechnik‑Ausbildungsordnung 2008/2009<!--]-->
Kraftfahrzeugtechnik‑Ausbildungsordnung 2008/2009 Verordnung vom 11/24/2008
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/24/2008XXIV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die modulare Ausbildung zum Kraftfahrzeugtechniker und definiert Prüfungsanforderungen sowie Übergangsbestimmungen.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik ist als Modullehrberuf eingerichtet, der aus einem Grundmodul und mindestens einem Hauptmodul besteht.
  • Als Hauptmodule stehen Personenkraftwagentechnik (H1), Nutzfahrzeugtechnik (H2) und Motorradtechnik (H3) zur Auswahl.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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