<!--[-->Kraftfahrzeugtechnik‑Ausbildungsordnung 2008/2009<!--]-->
Kraftfahrzeugtechnik‑Ausbildungsordnung 2008/2009
Verordnung vom 24.11.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die modulare Ausbildung zum Kraftfahrzeugtechniker und definiert Prüfungsanforderungen sowie Übergangsbestimmungen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/24/2008XXIV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die modulare Ausbildung zum Kraftfahrzeugtechniker und definiert Prüfungsanforderungen sowie Übergangsbestimmungen.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik ist als Modullehrberuf eingerichtet, der aus einem Grundmodul und mindestens einem Hauptmodul besteht.
  • Als Hauptmodule stehen Personenkraftwagentechnik (H1), Nutzfahrzeugtechnik (H2) und Motorradtechnik (H3) zur Auswahl.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bartenstein Martin, Dr. © Parlamentsdirektion

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.