Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend11/24/2008XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 409/2008 legt neue Mindeststandards für die kurzfristige Haltung von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen fest. Sie regelt Alter, Platz, Trennung, Hygiene, veterinärmedizinische Betreuung sowie Dokumentations- und Informationspflichten für Betreiber und Kunden.Schwerpunkte
- Für die kurzfristige Haltung von Hunden und Katzen gilt ein Höchstalter von 21 Wochen; ab 22 Wochen müssen zusätzliche Mindestanforderungen erfüllt werden.
- Zusätzliche Voraussetzungen für das Halten von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen umfassen ein Mindestalter von acht Wochen, getrennte Räume, tägliche Betreuung durch Personal und Tierarzt sowie Sauberkeit und Trennung von Arten.
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