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Urprodukteverordnung – Definition von land‑ und forstwirtschaftlichen Urprodukten Verordnung vom 11/24/2008
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/24/2008XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Urprodukteverordnung definiert, welche land‑ und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse als Urprodukte gelten – von Fleisch, Milchprodukten und Getreide bis zu Holz, Honig und Nebenprodukten. Sie trat am 1. Jänner 2009 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Fische und Fleisch von Nutztieren sowie Wild, inklusive Schlachtkörperteile, gelten als Urprodukte.
  • Milch, Sahne, Butter, Käse und andere Milchprodukte ohne geschmacksverändernde Zusätze gehören zu den Urprodukten.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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