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Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für 2009 Verordnung vom 11/24/2008
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Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz11/24/2008XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2009 eine monatliche Ausgleichstaxe von 220 Euro pro potenziell einzustellender Person fest, um Arbeitgeber zu unterstützen, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen.

Schwerpunkte

  • Die monatliche Ausgleichstaxe beträgt 220 Euro pro potenziell einzustellender Person.
  • Die Regelung gilt für das gesamte Kalenderjahr 2009.
Dokumente (PDFs)
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Buchinger Erwin, Dr.




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