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Einfuhr von nicht‑zur‑Aussaat bestimmten Hanfsamen aus Drittstaaten
Verordnung vom 26.11.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Einfuhr von nicht zur Aussaat bestimmten Hanfsamen aus Drittstaaten, legt Lizenz- und Dokumentationspflichten fest und bestimmt die Marktordnungsstelle AMA als verantwortliche Behörde.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/26/2008XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Einfuhr von nicht zur Aussaat bestimmten Hanfsamen aus Drittstaaten, legt Lizenz- und Dokumentationspflichten fest und bestimmt die Marktordnungsstelle AMA als verantwortliche Behörde.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt den Anwendungsbereich für die Einfuhr von nicht zur Aussaat bestimmten Hanfsamen aus Drittstaaten fest.
  • Die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Vollziehung der Verordnung verantwortlich.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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