Landeshöchstzahlenverordnung 2009 – Obergrenzen für Ausländerbeschäftigung
Verordnung vom 27.11.2008Zusammenfassung
Die Landeshöchstzahlenverordnung 2009 legt für jedes Bundesland eine maximale Zahl von ausländischen Beschäftigten fest. Sie gilt vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2009.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/27/2008XXIV
Arbeitsrecht
ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Landeshöchstzahlenverordnung 2009 legt für jedes Bundesland eine maximale Zahl von ausländischen Beschäftigten fest. Sie gilt vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2009.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für jedes Bundesland ein maximales Beschäftigungsvolumen von Ausländern fest.
- Im Burgenland dürfen im Jahr 2009 maximal 3 100 Ausländer beschäftigt werden.
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