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Vieh‑Meldeverordnung 2008 – Meldepflichten für Vieh‑ und Fleischsektor
Verordnung vom 31.01.2008

Zusammenfassung

Die Vieh‑Meldeverordnung 2008 verpflichtet Betreiber von Nutzviehmärkten, Schlachthöfen, Vermittlern, Packstellen und Zerlegebetrieben, wöchentlich oder nach jedem Markt Mengen‑ und Preisdaten zu melden. Die Meldungen gehen an die Marktordnungsstelle AMA, die für die Überwachung des Viehmarktes zuständig ist.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/31/2008XXIII
Wirtschaft
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Vieh‑Meldeverordnung 2008 verpflichtet Betreiber von Nutzviehmärkten, Schlachthöfen, Vermittlern, Packstellen und Zerlegebetrieben, wöchentlich oder nach jedem Markt Mengen‑ und Preisdaten zu melden. Die Meldungen gehen an die Marktordnungsstelle AMA, die für die Überwachung des Viehmarktes zuständig ist.

Schwerpunkte

  • Die Meldepflicht liegt bei den Verantwortlichen von Nutzviehmärkten sowie bei Schlachthöfen, Vermittlern, Packstellen und Zerlegebetrieben.
  • Meldungen von Nutzviehmärkten und Vermittlern müssen nach jedem Markt spätestens am zweiten darauffolgenden Montag bei der AMA eingehen; alle anderen Meldungen sind wöchentlich bis zum Dienstag nach Ablauf der Kalenderwoche zu übermitteln.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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