Zusammenfassung
Die Verordnung 420/2008 ändert die Eröffnungs‑ und Teilungszahlenverordnung: Sie definiert, welche Schulen betroffen sind, ersetzt die Sprachbezeichnung „(Serbo)Kroatisch“ durch „Bosnisch/Kroatisch/Serbisch“, führt neue Klassengrößen‑Tabellen für Fremdsprachen, Latein und Sport ein und legt gestaffelte Inkrafttretungsdaten fest.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur11/27/2008XXIV
Erwachsenenbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 420/2008 ändert die Eröffnungs‑ und Teilungszahlenverordnung: Sie definiert, welche Schulen betroffen sind, ersetzt die Sprachbezeichnung „(Serbo)Kroatisch“ durch „Bosnisch/Kroatisch/Serbisch“, führt neue Klassengrößen‑Tabellen für Fremdsprachen, Latein und Sport ein und legt gestaffelte Inkrafttretungsdaten fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für öffentliche mittlere und höhere Schulen, das Bundes‑Blindenerziehungsinstitut, das Bundesinstitut für Gehörlosenbildung und die Bundes‑Berufsschule für Uhrmacher.
- Der Ausdruck „(Serbo)Kroatisch“ wird durch die neutrale Bezeichnung „Bosnisch/Kroatisch/Serbisch“ ersetzt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.