Vorläufige Ausgleichszahlungen nach Wegfall der Selbstträgerschaft von Krankenanstalten
Verordnung vom 27.11.2008Zusammenfassung
Die Verordnung legt vorläufige Ausgleichszahlungen fest, um die finanziellen Folgen der Abschaffung der Selbstträgerschaft gemeinnütziger Krankenanstalten auszugleichen, und regelt Kürzungen beim Familienlastenausgleich sowie Erhöhungen der Umsatzsteueranteile für Länder und Gemeinden.Bundesministerium für Finanzen11/27/2008XXIV
Gesundheit
Finanzwesen
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt vorläufige Ausgleichszahlungen fest, um die finanziellen Folgen der Abschaffung der Selbstträgerschaft gemeinnütziger Krankenanstalten auszugleichen, und regelt Kürzungen beim Familienlastenausgleich sowie Erhöhungen der Umsatzsteueranteile für Länder und Gemeinden.Schwerpunkte
- Der Familienlastenausgleich wird im Jahr 2008 um 166,886 Mio. € gekürzt und ab 2009 um 277,764 Mio. €, während die Umsatzsteueranteile der Länder um 48,406 Mio. € (2008) bzw. 79,005 Mio. € (ab 2009) und der Gemeinden um 19,052 Mio. € (2008) bzw. 32,501 Mio. € (ab 2009) erhöht werden.
- Die Ausgleichszahlungen an die Bundesländer für die Abschaffung der Selbstträgerschaft werden für jedes Bundesland einzeln festgelegt (z. B. Burgenland 0,488 Mio. € in 2008, 0,841 Mio. € ab 2009).
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