Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/1/2008XXIV
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 ergänzt die Tabelle 2 der generellen Bewilligungen um zwei neue Frequenzzuweisungen: eine für Maut‑Abbuchungsstellen und eine für Telematik‑Infrastrukturgeräte.Schwerpunkte
- Die Verordnung fügt eine neue Frequenzzuweisung für Maut‑Abbuchungsstellen (Road‑Side‑Units) hinzu, die am 29.07.2008 wirksam wird.
- Die Verordnung fügt eine neue Frequenzzuweisung für Infrastrukturgeräte von Telematik‑Systemen zur Erfassung von Kraftfahrzeugen hinzu, ebenfalls zum 29.07.2008.
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