<!--[-->GAP‑Beihilfen‑Verordnung 2008 – Regelungen zu Förderungen in der Landwirtschaft<!--]-->
GAP‑Beihilfen‑Verordnung 2008 – Regelungen zu Förderungen in der Landwirtschaft
Verordnung vom 31.01.2008

Zusammenfassung

Die GAP‑Beihilfen‑Verordnung 2008 regelt die Gewährung von Qualitätsprämien, Energie‑ und Hopfen‑Beihilfen sowie Mutterkuh‑ und Schlachtprämien und legt dafür Verfahren, Nachweise und Fristen fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/31/2008XXIII
Umwelt
Finanzen
Landwirtschaft
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die GAP‑Beihilfen‑Verordnung 2008 regelt die Gewährung von Qualitätsprämien, Energie‑ und Hopfen‑Beihilfen sowie Mutterkuh‑ und Schlachtprämien und legt dafür Verfahren, Nachweise und Fristen fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt die allgemeinen Bestimmungen für GAP‑Beihilfen fest, darunter welche Förderungen (Qualitätsprämien, Flächenzahlungen, Energiepflanzen‑Beihilfen usw.) beantragt werden können.
  • Die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Vollziehung und Kontrolle aller in der Verordnung genannten Förderungen zuständig.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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