GAP‑Beihilfen‑Verordnung 2008 – Regelungen zu Förderungen in der Landwirtschaft Verordnung vom 1/31/2008
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/31/2008XXIII
Umwelt
Finanzen
Landwirtschaft
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die GAP‑Beihilfen‑Verordnung 2008 regelt die Gewährung von Qualitätsprämien, Energie‑ und Hopfen‑Beihilfen sowie Mutterkuh‑ und Schlachtprämien und legt dafür Verfahren, Nachweise und Fristen fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die allgemeinen Bestimmungen für GAP‑Beihilfen fest, darunter welche Förderungen (Qualitätsprämien, Flächenzahlungen, Energiepflanzen‑Beihilfen usw.) beantragt werden können.
- Die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Vollziehung und Kontrolle aller in der Verordnung genannten Förderungen zuständig.
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