<!--[-->GAP‑Beihilfen‑Verordnung 2008 – Regelungen zu Förderungen in der Landwirtschaft<!--]-->
GAP‑Beihilfen‑Verordnung 2008 – Regelungen zu Förderungen in der Landwirtschaft Verordnung vom 1/31/2008
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/31/2008XXIII
Umwelt
Finanzen
Landwirtschaft
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die GAP‑Beihilfen‑Verordnung 2008 regelt die Gewährung von Qualitätsprämien, Energie‑ und Hopfen‑Beihilfen sowie Mutterkuh‑ und Schlachtprämien und legt dafür Verfahren, Nachweise und Fristen fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt die allgemeinen Bestimmungen für GAP‑Beihilfen fest, darunter welche Förderungen (Qualitätsprämien, Flächenzahlungen, Energiepflanzen‑Beihilfen usw.) beantragt werden können.
  • Die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Vollziehung und Kontrolle aller in der Verordnung genannten Förderungen zuständig.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Pröll Josef, Dipl.-Ing.

Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.