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Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag (2009) Verordnung vom 12/2/2008
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/2/2008XXIV
Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen zusätzlichen Beitrag von 0,55 % auf den vom Arbeitgeber zu zahlenden Arbeitslosenversicherungsbeitrag fest. Der Zuschlag gilt ab dem Beginn der Beitragsperiode 2009.

Schwerpunkte

  • Ein zusätzlicher Beitrag von 0,55 % wird auf den vom Arbeitgeber zu leistenden Arbeitslosenversicherungsbeitrag erhoben.
  • Der Zuschlag gilt ab dem Beginn der Beitragsperiode für das Jahr 2009 (voraussichtlich 1. Januar 2009).
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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