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Einrichtung eines Qualitätsregisters für die Herzchirurgie Verordnung vom 12/2/2008
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Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend12/2/2008XXIV
Gesundheit
Gesundheitswesen
Qualitätssicherung

Zusammenfassung

Die Verordnung richtet ein zentrales Register zur Erfassung von Daten aus der Herzchirurgie ein, um die Ergebnisqualität zu sichern und statistische sowie wissenschaftliche Auswertungen zu ermöglichen. Das Register wird von Gesundheit Österreich GmbH geführt und enthält Patienten‑, Klinik‑ und Operationsdaten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung schafft ein zentrales Register, in dem Daten zur Herzchirurgie gesammelt werden.
  • Das Register wird von der Gesundheit Österreich GmbH betrieben, weil das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH (GÖGG) dies vorsieht.
Dokumente (PDFs)
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Kdolsky Andrea, Dr.




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