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Einrichtung eines Qualitätsregisters für die Kinderkardiologie
Verordnung vom 02.12.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2008 richtet ein Register zur Qualitätssicherung in der Kinderkardiologie ein, das von der Gesundheit Österreich GmbH geführt wird und Daten für Statistik, Qualitätsberichte und Forschung sammelt.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend12/2/2008XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2008 richtet ein Register zur Qualitätssicherung in der Kinderkardiologie ein, das von der Gesundheit Österreich GmbH geführt wird und Daten für Statistik, Qualitätsberichte und Forschung sammelt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung schafft ein zentrales Register für die Kinderkardiologie, das Daten zur statistischen Auswertung, Qualitätssicherung und Forschung sammelt.
  • Das Register wird von der Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich BIQG, betrieben und verwaltet.
Dokumente (PDFs)
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Kdolsky Andrea, Dr.

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