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Einrichtung eines Registers zur Qualitätssicherung in der Chirurgie
Verordnung vom 02.12.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung richtet ein Register ein, das Daten zu bestimmten chirurgischen Eingriffen sammelt, um die Qualität im Gesundheitswesen zu prüfen und zu verbessern.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend12/2/2008XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung richtet ein Register ein, das Daten zu bestimmten chirurgischen Eingriffen sammelt, um die Qualität im Gesundheitswesen zu prüfen und zu verbessern.

Schwerpunkte

  • Aufgrund des § 15a des GÖGG wird ein Register für die Qualitätssicherung in der Chirurgie eingerichtet.
  • Die Gesundheit Österreich GmbH führt das Register gemäß § 4 Abs. 2 Z 3 des GÖGG.
Dokumente (PDFs)
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Kdolsky Andrea, Dr.

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