Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend12/2/2008XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung richtet ein Register ein, das Daten zu bestimmten chirurgischen Eingriffen sammelt, um die Qualität im Gesundheitswesen zu prüfen und zu verbessern.Schwerpunkte
- Aufgrund des § 15a des GÖGG wird ein Register für die Qualitätssicherung in der Chirurgie eingerichtet.
- Die Gesundheit Österreich GmbH führt das Register gemäß § 4 Abs. 2 Z 3 des GÖGG.
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