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Einrichtung eines Registers zur Qualitätssicherung in der Chirurgie Verordnung vom 12/2/2008
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Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend12/2/2008XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung richtet ein Register ein, das Daten zu bestimmten chirurgischen Eingriffen sammelt, um die Qualität im Gesundheitswesen zu prüfen und zu verbessern.

Schwerpunkte

  • Aufgrund des § 15a des GÖGG wird ein Register für die Qualitätssicherung in der Chirurgie eingerichtet.
  • Die Gesundheit Österreich GmbH führt das Register gemäß § 4 Abs. 2 Z 3 des GÖGG.
Dokumente (PDFs)
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Kdolsky Andrea, Dr.




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