Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend12/2/2008XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung richtet ein Register ein, das Qualitäts‑ und Versorgungsdaten von österreichischen Stroke‑Units sammelt, um Statistik, Qualitätssicherung und Forschung zu unterstützen.Schwerpunkte
- Ein zentrales Register zur Qualitätssicherung von Stroke‑Units wird eingerichtet.
- Die Gesundheit Österreich GmbH führt das Register im Geschäftsbereich BIQG.
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