Zusammenfassung
Die Verordnung richtet ein Register ein, das Qualitäts‑ und Versorgungsdaten von österreichischen Stroke‑Units sammelt, um Statistik, Qualitätssicherung und Forschung zu unterstützen.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend12/2/2008XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung richtet ein Register ein, das Qualitäts‑ und Versorgungsdaten von österreichischen Stroke‑Units sammelt, um Statistik, Qualitätssicherung und Forschung zu unterstützen.Schwerpunkte
- Ein zentrales Register zur Qualitätssicherung von Stroke‑Units wird eingerichtet.
- Die Gesundheit Österreich GmbH führt das Register im Geschäftsbereich BIQG.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.