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Einrichtung eines Qualitätsregisters für Stroke‑Units
Verordnung vom 02.12.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung richtet ein Register ein, das Qualitäts‑ und Versorgungsdaten von österreichischen Stroke‑Units sammelt, um Statistik, Qualitätssicherung und Forschung zu unterstützen.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend12/2/2008XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung richtet ein Register ein, das Qualitäts‑ und Versorgungsdaten von österreichischen Stroke‑Units sammelt, um Statistik, Qualitätssicherung und Forschung zu unterstützen.

Schwerpunkte

  • Ein zentrales Register zur Qualitätssicherung von Stroke‑Units wird eingerichtet.
  • Die Gesundheit Österreich GmbH führt das Register im Geschäftsbereich BIQG.
Dokumente (PDFs)
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Kdolsky Andrea, Dr.

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