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Einrichtung eines Qualitätsregisters für Stroke‑Units Verordnung vom 12/2/2008
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Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend12/2/2008XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung richtet ein Register ein, das Qualitäts‑ und Versorgungsdaten von österreichischen Stroke‑Units sammelt, um Statistik, Qualitätssicherung und Forschung zu unterstützen.

Schwerpunkte

  • Ein zentrales Register zur Qualitätssicherung von Stroke‑Units wird eingerichtet.
  • Die Gesundheit Österreich GmbH führt das Register im Geschäftsbereich BIQG.
Dokumente (PDFs)
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Kdolsky Andrea, Dr.




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