Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/2/2008XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die DAC‑Verordnung für das Kamptal legt fest, dass nur Weine aus Grüner Veltliner oder Riesling, die im Kamptal geerntet wurden, die Bezeichnung „DAC Kamptal“ tragen dürfen und definiert genaue Etikettierungs- und Antragsvorschriften.Schwerpunkte
- Der Wein darf nur aus Trauben bestehen, die im Kamptal geerntet wurden.
- Nur die Rebsorten Grüner Veltliner oder Riesling (mit geringem Verschnitt) dürfen verwendet werden.
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