Verordnung über die öffentliche Intervention auf dem Markt für Magermilchpulver (MMP‑IntervV 2008)
Verordnung vom 02.12.2008Zusammenfassung
Die MMP‑IntervV 2008 regelt die staatliche Intervention im Markt für Magermilchpulver. Sie legt Zuständigkeiten, Zulassungs- und Meldepflichten für Hersteller, Lieferbedingungen, Preisgestaltung inkl. Mehrwertsteuer sowie Aufbewahrungspflichten und Sanktionen bei Verstößen fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/2/2008XXIV
Lebensmittel
Agrarwirtschaft
Marktintervention
Land- und Forstwirtschaft
Zusammenfassung
Die MMP‑IntervV 2008 regelt die staatliche Intervention im Markt für Magermilchpulver. Sie legt Zuständigkeiten, Zulassungs- und Meldepflichten für Hersteller, Lieferbedingungen, Preisgestaltung inkl. Mehrwertsteuer sowie Aufbewahrungspflichten und Sanktionen bei Verstößen fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung setzt EU‑Vorgaben (EG‑Verordnungen 1234/2007, 214/2001 und 884/2006) zur Marktintervention für Magermilchpulver in nationales Recht um.
- Die Marktordnungs‑ und Interventionsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Durchführung der Verordnung verantwortlich.
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