<!--[-->Verordnung über die öffentliche Intervention auf dem Markt für Magermilchpulver (MMP‑IntervV 2008)<!--]-->
Verordnung über die öffentliche Intervention auf dem Markt für Magermilchpulver (MMP‑IntervV 2008)
Verordnung vom 02.12.2008

Zusammenfassung

Die MMP‑IntervV 2008 regelt die staatliche Intervention im Markt für Magermilchpulver. Sie legt Zuständigkeiten, Zulassungs- und Meldepflichten für Hersteller, Lieferbedingungen, Preisgestaltung inkl. Mehrwertsteuer sowie Aufbewahrungspflichten und Sanktionen bei Verstößen fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/2/2008XXIV
Lebensmittel
Agrarwirtschaft
Marktintervention
Land- und Forstwirtschaft

Zusammenfassung

Die MMP‑IntervV 2008 regelt die staatliche Intervention im Markt für Magermilchpulver. Sie legt Zuständigkeiten, Zulassungs- und Meldepflichten für Hersteller, Lieferbedingungen, Preisgestaltung inkl. Mehrwertsteuer sowie Aufbewahrungspflichten und Sanktionen bei Verstößen fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung setzt EU‑Vorgaben (EG‑Verordnungen 1234/2007, 214/2001 und 884/2006) zur Marktintervention für Magermilchpulver in nationales Recht um.
  • Die Marktordnungs‑ und Interventionsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Durchführung der Verordnung verantwortlich.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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