Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/1/2008XXIII
EU‑Recht
Verbraucherschutz
Textilkennzeichnung
Zusammenfassung
Die Verordnung 44/2008 passt die Textilkennzeichnungsverordnung 1993 an EU‑Richtlinien an, führt den neuen Faser‑Typus Elastolefin ein und erweitert Prüf‑ sowie Kennzeichnungsvorschriften für Textilprodukte.Schwerpunkte
- Die Verordnung verankert die Kennzeichnungspflichten aus fünf EU‑Richtlinien in das österreichische Textilkennzeichnungsrecht.
- Eine Übergangsbestimmung erlaubt Textilprodukte, die bis zum 1. Februar 2008 nach der alten Verordnung gekennzeichnet wurden, noch bis zum Abbau des Bestandes zu verkaufen.
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