Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend12/2/2008XXIV
Gesundheit
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung führt für Hausapotheken‑ärztinnen und -ärzte von 2009 bis 2011 einen Sondernachlass von 4,02 % ein und legt neue Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel und Gefäße fest. Die neuen Preislisten gelten ab dem 1. Januar 2009.Schwerpunkte
- Ein neuer § 10a wird eingefügt, der für die Umsätze von hausapotheken‑ärztinnen und -ärzten in den Jahren 2009‑2011 einen Sondernachlass von 4,02 % gewährt.
- Ein neuer Absatz 35 wird eingefügt, der das Inkrafttreten der überarbeiteten Preislisten (Anlage B) zum 1. Januar 2009 festlegt.
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