Verlängerung des Verbots von gentechnisch verändertem GT 73‑Raps um zwei Jahre Verordnung vom 12/2/2008
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend12/2/2008XXIV
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung verlängert das Verbot von gentechnisch verändertem Raps der Ölrapslinie GT 73 in Österreich um zwei Jahre, vom 21.02.2007 bis zum 31.12.2010, basierend auf dem Gentechnikgesetz.Schwerpunkte
- Das Verbot von gentechnisch verändertem Raps der Ölrapslinie GT 73 wird um zwei Jahre verlängert.
- Die Verlängerung beruht auf § 60 Abs. 1 des Gentechnikgesetzes, das die Möglichkeit gibt, Verbote zum Schutz der Umwelt zu erlassen.
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