Renten‑ und Entschädigungsanpassungen für Kriegsveteranen, Opfer und Soldaten (2008/2009)
Verordnung vom 02.12.2008Zusammenfassung
Die Verordnung passt Renten‑ und Entschädigungsbeträge für Kriegsveteranen, Opfer von Gewalttaten sowie Soldaten an und legt neue Aufwertungsfaktoren und Bemessungsgrundlagen fest. Die Änderungen gelten ab dem 1. November 2008 bzw. 1. Jänner 2009.Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz12/2/2008XXIV
Sozialpolitik
Versicherungswesen
Militärische Versorgung
Zusammenfassung
Die Verordnung passt Renten‑ und Entschädigungsbeträge für Kriegsveteranen, Opfer von Gewalttaten sowie Soldaten an und legt neue Aufwertungsfaktoren und Bemessungsgrundlagen fest. Die Änderungen gelten ab dem 1. November 2008 bzw. 1. Jänner 2009.Schwerpunkte
- Anpassung der Kriegsopferversorgung: Die Renten‑ und Entschädigungsbeträge für Kriegsveteranen werden erhöht (z. B. von 455,70 € auf 471,20 €).
- Anpassung der Opferfürsorge: Die Entschädigungsbeträge für Opfer von Gewalttaten werden erhöht (z. B. von 712 148,80 € auf 736 361,90 €).
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