<!--[-->Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (Dezember 2008)<!--]-->
Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (Dezember 2008)
Verordnung vom 03.12.2008

Zusammenfassung

Die 443. Verordnung von 2008 legt für Dezember 2008 die prozentualen Sätze fest, nach denen Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes im Ausland Kaufkraftausgleichszulagen erhalten.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten12/3/2008XXIV
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die 443. Verordnung von 2008 legt für Dezember 2008 die prozentualen Sätze fest, nach denen Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes im Ausland Kaufkraftausgleichszulagen erhalten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für Dezember 2008 für zahlreiche Dienstorte im Ausland spezifische Hundertsätze fest, die als Basis für die Kaufkraftausgleichszulage dienen.
  • Die Hundertsätze variieren stark je nach Stadt, von 0 % (keine Zulage) bis zu 47 % (z. B. Tokio).
Dokumente (PDFs)
Image of politician Spindelegger Michael, Dr. © Parlamentsdirektion

Spindelegger Michael, Dr.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.