Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (Dezember 2008) Verordnung vom 12/3/2008
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten12/3/2008XXIV
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die 443. Verordnung von 2008 legt für Dezember 2008 die prozentualen Sätze fest, nach denen Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes im Ausland Kaufkraftausgleichszulagen erhalten.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für Dezember 2008 für zahlreiche Dienstorte im Ausland spezifische Hundertsätze fest, die als Basis für die Kaufkraftausgleichszulage dienen.
- Die Hundertsätze variieren stark je nach Stadt, von 0 % (keine Zulage) bis zu 47 % (z. B. Tokio).
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