Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Gewährung von Beihilfen für die Nutzung von Magermilch und Magermilchpulver in Futtermitteln, legt Zuständigkeiten fest und definiert Zulassungs‑ sowie Kontrollpflichten für Betriebe.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/3/2008XXIV
Finanzwesen
Agrarwirtschaft
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Gewährung von Beihilfen für die Nutzung von Magermilch und Magermilchpulver in Futtermitteln, legt Zuständigkeiten fest und definiert Zulassungs‑ sowie Kontrollpflichten für Betriebe.Schwerpunkte
- Die Verordnung regelt die Gewährung von Beihilfen für die Nutzung von Magermilch und Magermilchpulver in Futtermitteln.
- Die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Durchführung und Kontrolle der Verordnung zuständig.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.