Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/3/2008XXIV
Finanzwesen
Agrarwirtschaft
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Gewährung von Beihilfen für die Nutzung von Magermilch und Magermilchpulver in Futtermitteln, legt Zuständigkeiten fest und definiert Zulassungs‑ sowie Kontrollpflichten für Betriebe.Schwerpunkte
- Die Verordnung regelt die Gewährung von Beihilfen für die Nutzung von Magermilch und Magermilchpulver in Futtermitteln.
- Die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Durchführung und Kontrolle der Verordnung zuständig.
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