Zusammenfassung
Die Verordnung 446/2008 ergänzt die Post‑Universaldienstverordnung um einen neuen Absatz, der dem Bundesminister eine sechs‑monatige Prüfungsfrist für angeforderte Unterlagen einräumt. Diese Regelung gilt vom 1. Jänner 2009 bis zum 30. Juni 2009.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/4/2008XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung 446/2008 ergänzt die Post‑Universaldienstverordnung um einen neuen Absatz, der dem Bundesminister eine sechs‑monatige Prüfungsfrist für angeforderte Unterlagen einräumt. Diese Regelung gilt vom 1. Jänner 2009 bis zum 30. Juni 2009.Schwerpunkte
- Der Minister erhält eine feste Frist von sechs Monaten, um die nach § 4 Abs. 5 des Postgesetzes angeforderten Unterlagen zu prüfen.
- Die neue Regelung gilt nur vom 1. Jänner 2009 bis zum 30. Juni 2009, danach erlischt sie automatisch.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.