Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/4/2008XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung 446/2008 ergänzt die Post‑Universaldienstverordnung um einen neuen Absatz, der dem Bundesminister eine sechs‑monatige Prüfungsfrist für angeforderte Unterlagen einräumt. Diese Regelung gilt vom 1. Jänner 2009 bis zum 30. Juni 2009.Schwerpunkte
- Der Minister erhält eine feste Frist von sechs Monaten, um die nach § 4 Abs. 5 des Postgesetzes angeforderten Unterlagen zu prüfen.
- Die neue Regelung gilt nur vom 1. Jänner 2009 bis zum 30. Juni 2009, danach erlischt sie automatisch.
Dokumente (PDFs)
