Erweiterung der gleichzusetzenden Gemeinden für Bad Gastein und Hall in Tirol
Verordnung vom 05.12.2008Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Liste von Gemeinden, die dem Studienort Bad Gastein bzw. Hall in Tirol gleichzusetzen sind, und benennt den bisherigen Paragraph 44 als Paragraph 45 um.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung12/5/2008XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Liste von Gemeinden, die dem Studienort Bad Gastein bzw. Hall in Tirol gleichzusetzen sind, und benennt den bisherigen Paragraph 44 als Paragraph 45 um.Schwerpunkte
- Die Gemeinden Bad Hofgastein, Dorfgastein, Lend, Schwarzach im Pongau und Taxenbach werden dem Studienort Bad Gastein gleichgesetzt.
- Für den Studienort Hall in Tirol werden die Gemeinden Absam, Baumkirchen, Fritzens, Innsbruck, Kematen, Kolsass, Mils, Pill, Rum, Schwaz, Stans, Terfens, Unterperfuß, Volders, Völs, Wattens und Weer gleichgesetzt.
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