Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung12/5/2008XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 448/2008 ändert die Regeln zur Erreichbarkeit von Studienorten: alte Paragraphen 32/33 werden zu 34/35 umbenannt und neue Paragraphen 32/33 legen fest, aus welchen Gemeinden tägliche Pendelfahrten nach Hall in Tirol bzw. Puch bei Hallein noch zumutbar sind.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf die §§ 26 Abs. 3 und 76 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes, die die Grundlagen für die Festlegung der Zumutbarkeit von Pendelstrecken bilden.
- Die bisherigen Paragraphen 32 und 33 werden umbenannt zu den neuen Nummern 34 und 35, um Platz für neue Regelungen zu schaffen.
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