<!--[-->Limit‑Verordnung 2009/10 – Höchstbeträge für unentgeltliche Schulbuchabgabe<!--]-->
Limit‑Verordnung 2009/10 – Höchstbeträge für unentgeltliche Schulbuchabgabe
Verordnung vom 05.12.2008

Zusammenfassung

Die Limit‑Verordnung 2009/10 legt für das Schuljahr 2009/10 Höchstbeträge fest, die Schulen pro Schüler für kostenlose Schulbücher ausgeben dürfen. Sie differenziert nach Schulform und enthält Sonderregelungen für Zweisprachigkeit, Sprachheilkurse und sehgeschädigte Schüler.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend12/5/2008XXIV
Bildung
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Limit‑Verordnung 2009/10 legt für das Schuljahr 2009/10 Höchstbeträge fest, die Schulen pro Schüler für kostenlose Schulbücher ausgeben dürfen. Sie differenziert nach Schulform und enthält Sonderregelungen für Zweisprachigkeit, Sprachheilkurse und sehgeschädigte Schüler.

Schwerpunkte

  • Für jede Schulform wird ein maximaler Betrag pro Schüler festgelegt, zum Beispiel 100 € für Volksschulen und bis zu 4 600 € für Handelsakademien.
  • An Schulen mit zweisprachigem Unterricht dürfen zusätzlich zu den deutschen Schulbüchern auch Bücher für die Zweitsprache im gleichen Umfang beschafft werden.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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