Änderung der Lohnzuschlag‑Verordnung für Bauarbeiter‑Urlaub und -Abfertigung (2009)
Verordnung vom 09.12.2008Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Lohnzuschlag‑Regelungen für Bauarbeiter‑Urlaub und -Abfertigung: Für das Jahr 2009 beträgt der Zuschlag das 1,4‑fache des um 20 % erhöhten Kollektivlohns, wirksam ab 1. Jänner 2009.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/9/2008XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Lohnzuschlag‑Regelungen für Bauarbeiter‑Urlaub und -Abfertigung: Für das Jahr 2009 beträgt der Zuschlag das 1,4‑fache des um 20 % erhöhten Kollektivlohns, wirksam ab 1. Jänner 2009.Schwerpunkte
- Der neue Lohnzuschlag beträgt für das Jahr 2009 das 1,4‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns.
- Die Änderung beruht auf den Bestimmungen des BUAG, namentlich § 21 Abs. 1 und 3, die die rechtliche Grundlage für Lohnzuschläge bilden.
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