Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die finanzielle Aufwandsentschädigung für den Vorsitzenden und die übrigen Mitglieder des Hochschulrates der Hochschule für Agrar‑ und Umweltpädagogik Wien.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/10/2008XXIV
Bildung
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die finanzielle Aufwandsentschädigung für den Vorsitzenden und die übrigen Mitglieder des Hochschulrates der Hochschule für Agrar‑ und Umweltpädagogik Wien.Schwerpunkte
- Der Vorsitzende des Hochschulrates erhält eine monatliche Pauschale von 500 € für Aufwendungen, die aus seiner Funktion entstehen.
- Alle übrigen Mitglieder erhalten für jede Sitzung ein Sitzungsgeld von 200 €.
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