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Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Hochschulrates (Hauptstadt Wien)
Verordnung vom 10.12.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die finanzielle Aufwandsentschädigung für den Vorsitzenden und die übrigen Mitglieder des Hochschulrates der Hochschule für Agrar‑ und Umweltpädagogik Wien.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/10/2008XXIV
Bildung
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die finanzielle Aufwandsentschädigung für den Vorsitzenden und die übrigen Mitglieder des Hochschulrates der Hochschule für Agrar‑ und Umweltpädagogik Wien.

Schwerpunkte

  • Der Vorsitzende des Hochschulrates erhält eine monatliche Pauschale von 500 € für Aufwendungen, die aus seiner Funktion entstehen.
  • Alle übrigen Mitglieder erhalten für jede Sitzung ein Sitzungsgeld von 200 €.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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