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Mutterkuhzusatzprämien‑Verordnung 2008 – Zusätzliche Prämie für Milchviehbetriebe Verordnung vom 12/11/2008
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/11/2008XXIV
Finanzwesen
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung gewährt im Jahr 2008 eine zusätzliche Prämie von 30 Euro pro Mutterkuh bzw. Kalbin, die von der Marktordnungsstelle AMA verwaltet wird; bei Überschreitung des Budgets können die Förderungen reduziert werden.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung basiert auf dem Marktordnungsgesetz 2007 und regelt die rechtlichen Grundlagen für die zusätzliche Mutterkuhprämie.
  • Jeder Erzeuger erhält für jede im Jahr 2008 geförderte Mutterkuh oder Kalbin eine zusätzliche Prämie von 30 Euro.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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