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Mutterkuhzusatzprämien‑Verordnung 2008 – Zusätzliche Prämie für Milchviehbetriebe
Verordnung vom 11.12.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung gewährt im Jahr 2008 eine zusätzliche Prämie von 30 Euro pro Mutterkuh bzw. Kalbin, die von der Marktordnungsstelle AMA verwaltet wird; bei Überschreitung des Budgets können die Förderungen reduziert werden.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/11/2008XXIV
Finanzwesen
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung gewährt im Jahr 2008 eine zusätzliche Prämie von 30 Euro pro Mutterkuh bzw. Kalbin, die von der Marktordnungsstelle AMA verwaltet wird; bei Überschreitung des Budgets können die Förderungen reduziert werden.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung basiert auf dem Marktordnungsgesetz 2007 und regelt die rechtlichen Grundlagen für die zusätzliche Mutterkuhprämie.
  • Jeder Erzeuger erhält für jede im Jahr 2008 geförderte Mutterkuh oder Kalbin eine zusätzliche Prämie von 30 Euro.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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