Änderung der Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz – neue Zeitwerte & Erschwerniszuschläge Verordnung vom 12/16/2008
Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz12/16/2008XXIV
Pflege
Gesundheit
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung 469/2008 legt neue Tages‑ und Monatszeitwerte für Pflegetätigkeiten fest, führt Erschwerniszuschläge für schwerbehinderte Kinder, Jugendliche und Demenzpatienten ein und definiert außergewöhnlichen Pflegeaufwand. Das Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2009.Schwerpunkte
- Festlegung von Tageszeitwerten für einzelne Pflegetätigkeiten wie An‑ und Auskleiden (2 × 20 Min.), Reinigung bei Inkontinenz (4 × 10 Min.) usw. sowie Mindestzeiten für tägliche Körperpflege, Mahlzeitenzubereitung und Toilettengebrauch.
- Einführung von monatlichen Erschwerniszuschlägen für schwerbehinderte Kinder und Jugendliche: bis zum 7. Lebensjahr 50 Stunden, von 7 bis 15 Jahren 75 Stunden.
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