Änderung der Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz – neue Zeitwerte & Erschwerniszuschläge
Verordnung vom 16.12.2008Zusammenfassung
Die Verordnung 469/2008 legt neue Tages‑ und Monatszeitwerte für Pflegetätigkeiten fest, führt Erschwerniszuschläge für schwerbehinderte Kinder, Jugendliche und Demenzpatienten ein und definiert außergewöhnlichen Pflegeaufwand. Das Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2009.Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz12/16/2008XXIV
Pflege
Gesundheit
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung 469/2008 legt neue Tages‑ und Monatszeitwerte für Pflegetätigkeiten fest, führt Erschwerniszuschläge für schwerbehinderte Kinder, Jugendliche und Demenzpatienten ein und definiert außergewöhnlichen Pflegeaufwand. Das Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2009.Schwerpunkte
- Festlegung von Tageszeitwerten für einzelne Pflegetätigkeiten wie An‑ und Auskleiden (2 × 20 Min.), Reinigung bei Inkontinenz (4 × 10 Min.) usw. sowie Mindestzeiten für tägliche Körperpflege, Mahlzeitenzubereitung und Toilettengebrauch.
- Einführung von monatlichen Erschwerniszuschlägen für schwerbehinderte Kinder und Jugendliche: bis zum 7. Lebensjahr 50 Stunden, von 7 bis 15 Jahren 75 Stunden.
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