Zusammenfassung
Die Einreihungsverordnung legt fest, wie Lehr‑ und Unterrichtsveranstaltungen an Pädagogischen Hochschulen, Kindergärten, Fachschulen und Leibeserziehungsanstalten in verschiedene Lehrverpflichtungsgruppen eingeteilt werden. Sie trat am 1. Oktober 2007 in Kraft.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur2/6/2008XXIII
Bildung
Zusammenfassung
Die Einreihungsverordnung legt fest, wie Lehr‑ und Unterrichtsveranstaltungen an Pädagogischen Hochschulen, Kindergärten, Fachschulen und Leibeserziehungsanstalten in verschiedene Lehrverpflichtungsgruppen eingeteilt werden. Sie trat am 1. Oktober 2007 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, welche Lehrveranstaltungen in die drei Hauptkategorien (Z 1, Z 2, Z 3) eingeteilt werden, basierend auf Fachrichtung und Praxisanteil.
- Für Lehrveranstaltungen an Pädagogischen Hochschulen werden die Inhalte in einzelne Lehreinheiten aufgeteilt, wenn sie mehrere der im § 1 genannten Bereiche kombinieren.
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