Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Höhe der Arbeitsvergütung von Strafgefangenen fest und unterscheidet dabei fünf Tätigkeitsgruppen mit jeweiligen Stundensätzen. Sie trat am 1. Jänner 2009 in Kraft und ersetzte die Vorgängerverordnung von 2007.Bundesministerium für Justiz12/16/2008XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Höhe der Arbeitsvergütung von Strafgefangenen fest und unterscheidet dabei fünf Tätigkeitsgruppen mit jeweiligen Stundensätzen. Sie trat am 1. Jänner 2009 in Kraft und ersetzte die Vorgängerverordnung von 2007.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 52 Abs. 1 und 2 des Strafvollzugsgesetzes und legt damit die gesetzliche Grundlage für die festgelegten Vergütungssätze fest.
- Für leichte Hilfsarbeiten erhalten Strafgefangene 4,84 € pro Arbeitsstunde.
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