Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Behörden im Justizbereich für Dienstrechtsangelegenheiten zuständig sind und tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft.Bundesministerium für Justiz12/16/2008XXIV
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Behörden im Justizbereich für Dienstrechtsangelegenheiten zuständig sind und tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, welche Stellen im Justizressort für Dienstrechtsangelegenheiten zuständig sind.
- Die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs ist die erste zuständige Stelle.
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