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Zuständigkeiten für Dienstrechtsangelegenheiten im Justizressort
Verordnung vom 16.12.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Behörden im Justizbereich für Dienstrechtsangelegenheiten zuständig sind und tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft.
Bundesministerium für Justiz12/16/2008XXIV
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Behörden im Justizbereich für Dienstrechtsangelegenheiten zuständig sind und tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, welche Stellen im Justizressort für Dienstrechtsangelegenheiten zuständig sind.
  • Die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs ist die erste zuständige Stelle.
Dokumente (PDFs)
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Hahn Johannes, Dr.

ÖVP


9 - Wien



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