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Zuständigkeiten für Dienstrechtsangelegenheiten im Justizressort Verordnung vom 12/16/2008
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Bundesministerium für Justiz12/16/2008XXIV
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Behörden im Justizbereich für Dienstrechtsangelegenheiten zuständig sind und tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, welche Stellen im Justizressort für Dienstrechtsangelegenheiten zuständig sind.
  • Die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs ist die erste zuständige Stelle.
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Hahn Johannes, Dr.

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