<!--[-->Aufwandersatzverordnung – Pauschalbeträge für Interessenvertretungen im Arbeitsrecht (2009)<!--]-->
Aufwandersatzverordnung – Pauschalbeträge für Interessenvertretungen im Arbeitsrecht (2009) Verordnung vom 12/17/2008
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/17/2008XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Aufwandersatzverordnung legt pauschale Entschädigungen für gesetzliche Interessenvertretungen in Arbeitsrechtssachen fest: 220 € für das erste Verfahren bis zur ersten Verhandlung und 385 € für weitere Schritte sowie für Berufungs- und Rekursverfahren. Sie trat am 1. Jänner 2009 in Kraft und ersetzte die frühere Regelung von 2007.

Schwerpunkte

  • Für das Verfahren erster Instanz bis zur ersten mündlichen Verhandlung wird ein Pauschalbetrag von 220 € festgesetzt.
  • Für weitere Verfahrensschritte im ersten Verfahren gilt ein Pauschalbetrag von 385 €.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Mitterlehner Reinhold, Dr.

Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP


4E - Mühlviertel



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.