Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend12/19/2008XXIV
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Gesetzgebungsverfahren
Zusammenfassung
Die Verordnung 481/2008 verschärft die Regeln für Herstellung, Erwerb und Abgabe psychotroper Substanzen: Sie verlangt Bewilligungen, legt klare Vertriebsbeschränkungen fest und führt umfangreiche Melde‑ und Dokumentationspflichten ein.Schwerpunkte
- Der Erwerb, die Verarbeitung, Umwandlung und der Besitz psychotroper Stoffe ist grundsätzlich nur mit einer Bewilligung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend erlaubt, außer in den im Suchtmittelgesetz genannten Ausnahmefällen.
- Bei Anträgen nach Absatz 2 muss der Nachweis einer gültigen Bewilligung nach dem Arzneimittelgesetz erbracht werden, und es muss angegeben werden, welcher psychotrope Stoff und zu welchem Zweck beantragt wird.
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