Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Wirtschaftsjahr 2008/2009 verbindliche Mengen für Flachs‑ und Hanffasern pro Hektar fest: 900 kg für lange Flachsfasern, 1 500 kg für kurze Flachsfasern und 2 000 kg für Hanffasern.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/19/2008XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Wirtschaftsjahr 2008/2009 verbindliche Mengen für Flachs‑ und Hanffasern pro Hektar fest: 900 kg für lange Flachsfasern, 1 500 kg für kurze Flachsfasern und 2 000 kg für Hanffasern.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf das Marktordnungsgesetz 2007, § 28 Abs. 2 Z 3, als gesetzliche Grundlage.
- Für das Wirtschaftsjahr 2008/2009 wird die Einheitsmenge für jede Faserkategorie festgelegt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.