Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/19/2008XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Wirtschaftsjahr 2008/2009 verbindliche Mengen für Flachs‑ und Hanffasern pro Hektar fest: 900 kg für lange Flachsfasern, 1 500 kg für kurze Flachsfasern und 2 000 kg für Hanffasern.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf das Marktordnungsgesetz 2007, § 28 Abs. 2 Z 3, als gesetzliche Grundlage.
- Für das Wirtschaftsjahr 2008/2009 wird die Einheitsmenge für jede Faserkategorie festgelegt.
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