Bundesministerium für Justiz12/22/2008XXIV
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass ehrenamtliche Bewährungshelfer 60 Euro pro betreutem Schützling und Monat erhalten. Sie gilt seit dem 1. Januar 2009 und ersetzt die frühere Regelung von 2006.Schwerpunkte
- Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer beträgt 60 Euro pro betreutem Schützling und Monat, ohne dass Nachweise über Auslagen erbracht werden müssen.
- Die Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
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