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Verrechnungspreis‑Verordnung 2009 für Kleinwasserkraft und Ökostrom Verordnung vom 12/22/2008
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/22/2008XXIV
Umwelt
Energie

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Vergütungssätze für Strom aus Kleinwasserkraft (6,41 Cent/kWh) und aus sonstigen Ökostromanlagen (10,51 Cent/kWh) für das Jahr 2009 fest. Sie tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Verrechnungspreis für elektrische Energie aus Kleinwasserkraftanlagen wird auf 6,41 Cent pro Kilowattstunde festgesetzt.
  • Der Verrechnungspreis für elektrische Energie aus sonstigen Ökostromanlagen wird auf 10,51 Cent pro Kilowattstunde festgesetzt.
Dokumente (PDFs)
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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