Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Vergütungssätze für Strom aus Kleinwasserkraft (6,41 Cent/kWh) und aus sonstigen Ökostromanlagen (10,51 Cent/kWh) für das Jahr 2009 fest. Sie tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/22/2008XXIV
Umwelt
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Vergütungssätze für Strom aus Kleinwasserkraft (6,41 Cent/kWh) und aus sonstigen Ökostromanlagen (10,51 Cent/kWh) für das Jahr 2009 fest. Sie tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Verrechnungspreis für elektrische Energie aus Kleinwasserkraftanlagen wird auf 6,41 Cent pro Kilowattstunde festgesetzt.
- Der Verrechnungspreis für elektrische Energie aus sonstigen Ökostromanlagen wird auf 10,51 Cent pro Kilowattstunde festgesetzt.
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