<!--[-->Anpassung des Beitragszuschusses für freischaffende Künstler*innen<!--]-->
Anpassung des Beitragszuschusses für freischaffende Künstler*innen
Verordnung vom 22.12.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass freischaffende Künstler*innen ab dem 1. Jänner 2009 jährlich € 1.230 als Beitragszuschuss für die Sozialversicherung erhalten.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur12/22/2008XXIV
Kulturpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass freischaffende Künstler*innen ab dem 1. Jänner 2009 jährlich € 1.230 als Beitragszuschuss für die Sozialversicherung erhalten.

Schwerpunkte

  • Der jährliche Zuschuss für die Sozialversicherungsbeiträge beträgt € 1.230.
  • Die Verordnung gilt ab dem 1. Jänner 2009.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Schmied Claudia, Dr. © Parlamentsdirektion

Schmied Claudia, Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.