Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass freischaffende Künstler*innen ab dem 1. Jänner 2009 jährlich € 1.230 als Beitragszuschuss für die Sozialversicherung erhalten.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur12/22/2008XXIV
Kulturpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass freischaffende Künstler*innen ab dem 1. Jänner 2009 jährlich € 1.230 als Beitragszuschuss für die Sozialversicherung erhalten.Schwerpunkte
- Der jährliche Zuschuss für die Sozialversicherungsbeiträge beträgt € 1.230.
- Die Verordnung gilt ab dem 1. Jänner 2009.
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