<!--[-->Änderung der Meldegesetz‑Durchführungsverordnung (MeldeV) – Inkrafttreten 2009<!--]-->
Änderung der Meldegesetz‑Durchführungsverordnung (MeldeV) – Inkrafttreten 2009
Verordnung vom 23.12.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2008 ändert die MeldeV, indem sie in § 17 Abs. 5 das Jahr auf 2009 anpasst und einen neuen Absatz 8 einführt, der das Inkrafttreten am 1. Jänner 2009 festlegt.
Bundesministerium für Inneres12/23/2008XXIV
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2008 ändert die MeldeV, indem sie in § 17 Abs. 5 das Jahr auf 2009 anpasst und einen neuen Absatz 8 einführt, der das Inkrafttreten am 1. Jänner 2009 festlegt.

Schwerpunkte

  • Der Absatz 5 von § 17 wird geändert: Das Jahr „2008“ wird durch das Jahr „2009“ ersetzt.
  • Ein neuer Absatz 8 wird zu § 17 hinzugefügt, der das Inkrafttreten der geänderten Fassung von Absatz 5 auf den 1. Jänner 2009 festlegt.
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