Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/23/2008XXIV
Abfall
Abfallwirtschaft
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 496/2008 ändert die Elektro‑altgeräte‑Verordnung: Sie aktualisiert Gesetzesverweise, streicht einzelne Absätze, führt neue Meldepflichten und ein einheitliches Datenmodell ein und regelt das Schließen von Sammel‑ und Verwertungssystemen zum Quartalsende.Schwerpunkte
- Die Verweise in § 3 Z 11 und § 7 Abs 4 werden auf aktuelle Gesetzesnummern (BGBl. I Nr. 13/2006 bzw. BGBl. I Nr. 21/2008) aktualisiert.
- Der bisherige § 6 Abs 5 wird vollständig gestrichen.
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